Januar 09
Die Herausforderung war eine Baugenehmigung zu bekommen, da sich ein Teil des Grundstücks in der roten Überschwemmungszone befindet. Ein weiteres Hindernis war, dass das Grundstück über 4000 m2 groß ist, und dass die Behörde eine untere Grenze für die Bebauungsdichte (GFZ) definiert. Diese konnte nur durch eine Reihe von „fiktiven“ Nebengebäuden erreicht werden.